Firmengärtner
Viele Haus- und Grundstücksbesitzer wissen nicht, dass sich Gartenarbeiten in vielen Fällen steuerlich absetzen lassen. Egal, ob es um regelmäßige Gartenpflege, professionelle Baumpflege oder die Pflege von Außenanlagen geht – wer hier richtig vorgeht, kann bares Geld sparen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und wie Sie Gärtnerkosten steuerlich geltend machen können – sowohl privat als auch betrieblich.

Wann ist ein Gärtner steuerlich absetzbar?

Das Finanzamt unterscheidet zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und betrieblichen Ausgaben.

Private Haushalte profitieren dabei von § 35a EStG: Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten können steuerlich abgesetzt werden, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass die Arbeiten im bestehenden Garten ausgeführt werden – nicht im Rahmen einer Neuanlage. Entscheidend ist außerdem, dass der Garten zur Wohnung oder zum Haus gehört und die Arbeiten tatsächlich im eigenen Haushalt stattfinden.

Gartenarbeiten im privaten Haushalt steuerlich absetzen

Beauftragen Sie als Privatperson einen Gärtner oder Gartenservice, können Sie den Arbeitslohn (nicht die Materialkosten) steuerlich geltend machen. Dazu zählen unter anderem Rasenmähen und Unkrautentfernung, Hecken- und Strauchschnitt, Baum- und Kronenpflege sowie Laubentfernung und Beetpflege.

Beispiel: Sie zahlen 2.000 Euro für die Gartenpflege, davon entfallen 1.800 Euro auf Arbeitskosten. Davon können Sie 20 Prozent, also 360 Euro, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

  • Die Zahlung muss unbar erfolgen, zum Beispiel per Überweisung.
  • Eine ordnungsgemäße Rechnung ist erforderlich.
  • Nur die Arbeitskosten sind absetzbar, nicht Material oder Pflanzen.

Firmengärtner steuerlich absetzbar – das gilt für Unternehmen

Für Unternehmen ist die Absetzbarkeit noch einfacher. Wird der Gärtnerbetrieb für betriebliche Zwecke beauftragt, etwa zur Pflege von Außenanlagen, handelt es sich um eine Betriebsausgabe. Das bedeutet: Die Kosten können vollständig steuerlich abgesetzt werden.

Typische Beispiele sind die Pflege von Grünanlagen rund um Bürogebäude, regelmäßiger Rasenschnitt oder Winterdienst, Baumfällung und Baumpflege auf dem Betriebsgelände sowie Neubepflanzung oder Gestaltung des Eingangsbereichs. Mit einer Rechnung, in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, können diese Kosten problemlos in der Buchhaltung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Welche Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?

Leistung Privat absetzbar Betrieblich absetzbar
Rasen mähen Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung Ja, als Betriebsausgabe
Hecken schneiden Ja Ja
Baumfällung / Baumpflege Teilweise (Pflege ja, Fällung nur eingeschränkt) Ja
Pflanzarbeiten Ja Ja
Gartenplanung / Neuanlage Nein Ja, wenn geschäftlicher Nutzen besteht

Voraussetzungen und häufige Fehler

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nur Arbeitskosten sind absetzbar, Materialkosten hingegen nicht. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt – die Rechnung muss überwiesen werden. Die Arbeiten müssen auf dem eigenen Grundstück stattfinden, und die Rechnung ist als Nachweis aufzubewahren. Bei gemischten Aufträgen, etwa Neuanlage und Pflege, sollten die Arbeitskosten separat ausgewiesen sein.

Viele Eigentümer verlieren den steuerlichen Vorteil, weil die Rechnung nicht korrekt aufgeschlüsselt ist oder die Zahlung bar erfolgt. Ein professioneller Gartenservice stellt sicher, dass alle Anforderungen für die steuerliche Absetzung erfüllt sind.

Lindlein Gartenservice Ulm – Fachgerechte Gartenpflege mit steuerlichem Vorteil

Als erfahrener Gärtnerbetrieb aus Ulm bietet Lindlein Gartenservice umfassende Leistungen rund um Gartenpflege, Baumarbeiten und Außenanlagen – fachgerecht, zuverlässig und steuerlich klar dokumentiert.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Regelmäßige Gartenpflege (Rasen, Hecken, Sträucher, Beete)
  • Fachgerechte Baumpflege und Baumfällung
  • Pflege und Instandhaltung von Außenanlagen
  • Steuerkonforme Rechnungsstellung für Privat- und Firmenkunden

Ob für private Haushalte oder Unternehmen – Lindlein Gartenservice Ulm sorgt für gepflegte Gärten und Außenbereiche, die nicht nur schön aussehen, sondern auch steuerlich einen Vorteil bringen.

Fazit: Gartenpflege kann sich doppelt lohnen

Ein gepflegter Garten steigert nicht nur den Wert und die Wirkung eines Grundstücks, sondern kann auch steuerlich von Vorteil sein. Wer die Leistungen eines professionellen Gärtners nutzt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann seine Steuerlast spürbar senken.

Lindlein Gartenservice Ulm unterstützt Sie dabei – mit fachlicher Kompetenz, zuverlässigem Service und transparenter Abrechnung. So bleibt Ihr Garten in Bestform, und Sie profitieren zusätzlich von finanziellen Vorteilen.